Versicherung für Doktoranden in Deutschland
Als Doktorand verbringen Sie während Ihres Promotionsstudiums einen Teil Ihrer Studienzeit bzw. Ihr gesamtes Studium in Deutschland. Für die Versicherung unterscheiden wir drei verschiedene Fälle:
- Doktoranden unter 30 Jahre ohne Anstellungsvertrag
- Doktoranden über 30 Jahre ohne Anstellungsvertrag
- Doktoranden mit Anstellungsvertrag
Welche Versicherung brauchen Sie als Doktorand in Deutschland?
Sie benötigen eine Versicherung für den gesamten Aufenthalt in Deutschland. Das ist dabei zu beachten:
Doktoranden unter 30 Jahre ohne Anstellungsvertrag:
- Vor der Ausreise benötigen Sie eine Versicherung für die Visaerteilung.
- Ab Einreise bis zu Beginn des richtigen Studiums benötigen Sie eine private Krankenversicherung.
- Ab Beginn des Studiums benötigen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung für Studenten.
Doktoranden über 30 Jahre ohne Anstellungsvertrag:
- Vor der Ausreise benötigen Sie eine Versicherung für die Visaerteilung.
- Ab Einreise bis zu Beginn des richtigen Studiums benötigen Sie eine private Krankenversicherung.
- Ab Beginn des Studiums können Sie zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen.
Doktoranden mit Anstellungsvertrag:
- Vor der Ausreise benötigen Sie eine Versicherung für die Visaerteilung.
- Ab Einreise bis zu Beginn des richtigen Studiums benötigen Sie eine private Krankenversicherung.
- Ab Beginn des Studiums/der Anstellung werden Sie von Ihrem Arbeitgeber bei einer gesetzliche Krankenversicherung angemeldet.
Weitere Informationen zum Studium in Deutschland erhalten Sie auf der Webseite Akademischen Prüfstelle – Kulturreferat der Deutschen Botschaft Peking.
Weitere Informationen zur Visa-Beantragung erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Peking.
Unser China Service Center
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